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Beurteilung


Unterlagen aus dem SCHÜLF (Schottengymnasium, 29.9., Mag. Renate Gerber)  

Die Beurteilung der mündlichen Reifeprüfung

Was wird beurteilt?

Kommunikative Kompetenz

Die Kandidaten sollen beweisen, dass sie in der Lage sind, auf einem bestimmten Niveau (A2 / B1) kommunizieren zu können.

Landeskunde, Literatur und Sachwissen werden nicht beurteilt.

„Wissen“ bedeutet im Kontext der lebenden Fremdsprachen: „wissen, wie man etwas sagt“.

Kriterien für die Beurteilung

 

  • Erfüllung der Aufgabe: wird getrennt beurteilt (Mono- / Dialog) und muss jeweils positiv sein.
  • Flüssigkeit und Interaktion: Beurteilung kann erst durch beide Formen des Diskurses festgestellt werden. Monolog und Dialog ergeben ein Gesamtbild.
  • Spektrum gesprochener Sprache: Richtigkeit gesprochener Sprache

Wer beurteilt?

Für die Beurteilung sind Prüfer und Beisitzer gemeinsam zuständig.

ï‚· Prüfer (Interlokutor) ist der Klassenlehrer

ï‚· Beisitzer ist der Fachlehrer (Assistenten können aus rechtlichen Gründen nicht eingesetzt werden.)

Beide müssen zu einem gemeinsamen Ergebnis in Form einer Note kommen.

Wie wird beurteilt?

Während der Prüfung macht sich der Beisitzer laufend Notizen.

Während des monologischen Teils macht sich auch der Prüfer Notizen.

Während des dialogischen Teils ist der Prüfer in erster Linie Gesprächspartner und kann sich erst im Anschluss an das Gespräch Notizen machen.

Die Beurteilung erfolgt auf Basis der Beobachtungsbögen (analytisch/holistisch) durch:

  • Kennzeichnung zutreffender Merkmale aus den Deskiptoren (z.B. „ergreift gelegentlich Initiative“, „verknüpft Einzelelemente“…)
  • Notieren zahlreicher Formulierungen, die das Wortschatzspektrum zeigen
  • Notieren von Kennzeichen gesprochener Sprache
  • Abhaken (und notieren) der Wendungen, mittels derer die erwarteten Sprachfunktionen umgesetzt werden
  • Notizen zu kommunikationsstörenden Fehlern

 

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