Moskau am Abend des 10.10.2015
Startseite » Neuigkeiten » 

ARGE-Leiter-Tagung in Salzburg


Am 10.11.2016 informierte MinR Mag. Ingrid Tanzmeister in der Versammlung der ARGE-Leiter der Lebenden Fremdsprachen E, F, It, Sp, Ru, Kr, Ung über die Neue Oberstufe und die neuen Lehrpläne. Vertreten waren ARGE-Leiter aus allen Bundesländern für Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Kroatisch, Ungarisch. Russisch war erstmals vertreten. 

Die Tagung fand im Hotl am Untersberg in Grödig/Salzburg statt. Am Abend des zweiten Tages wurde spontan eine Führung durch das Stift St. Peter organisiert.

Umfrage unter den ARGE-Leitern

Ergebnisse der Umfrage (Universität Klagenfurt) 2016 unter ARGE-Leitern, die im Auftrag des Bildungsministeriums durchgeführt wurde
Die ARGE Russisch meldete zu 100% rück.
Beispiele für Aufgaben der ARGE-Leiter: 
•    Weitergabe von Informationen, Erfahrungsaustausch, Vernetzung unter Kollegen, Ansprechperson für Kollegen und Schulbehörden
•    Organisation von Fortbildungsveranstaltung
•    in Russisch: Erstellung von kompetenzorientierten Aufgaben für die Matura und Übungsaufgaben
•    Sprachenwettbewerbe: Information und Organisation
Mag. Tanzmeister bot an, im Rahmen der Bundes-ARGE-Tagung den direkten Kontakt zum Ministerium zu gewährleisten und Fragen zu aktuellen Themen der Schule zu beantworten.

Rückmeldungen zur Matura und anderen Bildungsprojekten sollten möglichst in den ARGEs diskutiert, zusammengefasst und an das BMB weitergeleitet werden, damit sie auf einer breiteren Basis stehen und die Rückmeldung des BMB wieder an die ARGE erfolgen kann und einen weiteren Adressatenkreis erreicht.

Geänderte ARGE-Leiternamen und Adressen der AHS sollen Mag. Marianne Wagner gemeldet werden.

Die Seminare werden grundsätzlich Ende Februar zwischen BMB und PHs koordiniert. Für das ARGE-Leiterseminar wurde von den Leitern der Wunsch geäußert, Referenten einzuladen. Mag. Tanzmeister betonte die Wichtigkeit der Zusammenarbeit der AHS-Abteilung mit den ARGE-Leitern generell und auch für die Organisation der bedarfsorientierten Fortbildung. Die ARGE-Leiterrunde dient als Diskussionsforum.

Reifeprüfung

Die Zahl der Themenbereiche und die Auswahl der Fragen bei der Prüfung (wie können zu viele Wiederholungen vermieden werden?) werden diskutiert. Nur in Religion wurde die Zahl der Themenbereiche auf 12-18 je nach Lehrplan reduziert, in Ethik ist von 18 Themenbereichen auaszugehen.

Die Prüfungsordnung der AHS wurde aktualisiert und gilt seit 1.9.2016

Latein 4-/6-jährig wird in der Reifeprüfungsverordnung getrennt angeführt. differenziert.

Vorwissenschaftliche Arbeiten

Ab jetzt wird nur mehr der Begriff „Thema“ verwendet (statt Themenstellung und Thema).
Bei „nicht beurteilt“ und „nicht genügend“ muss innerhalb von 4 Wochen ein neues Thema eingereicht werden
Ab jetzt gibt es keine Untergrenze der Zeichenzahl Der Betreuer hat die Aufgabe, die Arbeit des Schülers auf ausreichende Wortzahl gemäß den Kriterien des Beurteilungsrasters einzuschätzen.
Die Fragestellung muss nicht mehr im Abstract wörtlich erwähnt werden.
Die VWA kann in jeder technischer Form abgegeben, aber nicht über Email übermittelt werden.

Mag. Karin Tscherne (PH Wien) ist für die AHS-VWA zuständig. Bei einer Diskussionsveranstaltung in den nächsten Tagen wird das VWA-Konzept von den beteiligten Instanzen diskutiert werden.

Schriftliche Reifeprüfung 

In 10-stündigen Fächern, in denen Schularbeiten geschrieben werden kann schriftlich maturiert werden.

In nichtstandardisierten Sprachen ist die Verwendung des Wörterbuches nur im Aufgabenbereich Schreiben zulässig.

Es wird die Möglichkeit einer Berücksichtigung von Beeinträchtigungen der Schüler bei Prüfungen untersucht. 

Bezogen auf die Gesamtzahl der Maturanten betrug 2016 der Anteil der Fächer 86% E, 11% F, 3,7% It, 4,6% Sp, 8,5% L, 0,3% R

Qualitätssicherung

Das Österreichische Sprachenkompetenzzentrum erstellt im Auftrag des Ministeriums modellhafte Bewertungen für schriftliche Performanzen
Das Ziel ist aufbauend von den Bildungsstandards bis zur Matura Modellbewertungen zur Verfügung zu stellen: für Englisch im Herbst 2017 für Peformanzen der Reifeprüfung und für Performanzen der 8. Klasse, im 2018 Herbst für Performanzen der 5./6. Klasse.

Für Französisch gibt es gebenchmarkte Performanzen für die mündliche Matura (nicht bestanden, bestanden, über die Maßen bestanden). 

Grundzüge der Neuen Oberstufe (NOST)

Individualisierung und Kompetenzorientierung:

Die Schüler sollen durch die Anerkennung von positiven Leistungen besser motiviert werden.
Den Oberstufenschülern muss klar ihre Eigenverantwortung bewusst gemacht werden. 

Individuelle Lernbegleitung und Frühwarnungen:

Der Fachlehrer vereinbart mit den Eltern und dem Schüler konkrete Fördermaßnahmen (nicht nur Beratung wie jetzt): innerhalb des Unterrichts, Förderkurse mit mehreren Schülern, gegenstandsunabhänigige individuelle Lernbegleitung (ein Schüler - ein Lehrer).
Die Begabungsförderung wurde ebenso im Zusammenhang mit der NOST erweitert.

Ab der 10. Schulstufe erfolgt eine Semestergliederung. Die Semestrierung ist der tertiären Ausbildung angepasst. Alle Semesterzeugnisse (keine „Nachrichten“ mehr) sind rechtlich relevant. Es gibt keine „Modulwiederholungen“, sondern nur Schuljahreswiederholungen. Jede Schulstufe wird getrennt gewertet.

Durch die Semestrierung werden die Lernzeiträume kürzer, die Lernpakete kleiner. Das Fach ist in Kompetenzbereiche geteilt (kann im Programm „Sokrates“ eingetragen werden). Die Semesterprüfung erfolgt nur im negativen Kompetenzbereich. Der Lehrer beurteilt, in welchen Bereichen der Schüler eine entsprechende Leistung erbringt. 

Vier Einzelkompetenzen sind im Lehrplan Lebende Fremdsprachen vorgesehen: Hören, Lesen, Sprechen (dialogisch und monologisch), Schreiben. Grammatik ist in allen Bereichen enthalten.

Eine vorgezogene Reifeprüfung für begabte Schüler in bestimmten Fächern ist möglich (Überspringen von Schulstufen und schnelleres Voranschreiten in einzelnen Fächern, flexiblere Befreiung von Pflichtgegenständen).

Da Schüler nicht mehr eine ganze Schulstufe in allen Fächern nachholen müssen, sparen sie sich Zeit.

In den AHS war die Implementierung der Reifeprüfung derart intensiv, dass die NOST nach Schulstandort um ein oder zwei Jahre verschoben werden kann. Die BMHS hat derzeit im Vergleich zur AHS zahlreiche Schulversuche in der NOST. Aus dem AHS-Bereich führt das BORG Neulengbach einen Schulversuch in der NOST.

Mag. Tanzmeister koordiniert die individuelle Lernbegleitung. Das BIFIE wird momentan in das BMB eingegliedert.

Die Lehrpläne sind für die gesamte Oberstufe (Sekundarstufe II) erneuert worden. Bei zweijährigem Aufschieben der NOST beginnt man automatisch im Schuljahr 2018/19 mit dem neuen Lehrplan der neunten Schulstufe. 

Semester werden als Kompetenzmodule benannt z.B. WS 6. Kl. „Kompetenzmodul 3“. Die gesamte 8. Klasse ist ein ganzes Kompetenzmodul, weil es ein kürzeres Schuljahr ist. Es gibt aber zwei Semesterzeugnisse. 

Leistungsdokumentation:

Semesterzeugnisse und Semesterprüfungen (wenn ein Fach negativ oder nicht beurteilt abschließt). Negativ und nicht beurteilte Gegenstände sind gleichgestellt.

Gliederung des Lehrplans

1.    „Bildungs- und Lehraufgabe“
2.    „didaktische Grundsätze“
3.    „Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff“: ausschlaggebende Kompetenzen für jedes Semester

In der 5. Klasse sind beide Semester gemeinsam formuliert, weil die neue Oberstufe ab der 10. Schulstufe beginnt.

Bei einem Nichtgenügend oder bei Nichtbeurteilt wird in einem Beiblatt zum Zeugnis der negative oder nicht beurteilte Kompetenzbereich mit den dazugehörigen Kompetenzen angeführt (=nicht erreichte Bildungsaufgaben oder Lehrstoff – siehe Punkt 3 im Lehrplan): auf einem vorgedruckten werden die nicht positiv erfüllten Kompetenzbereiche eingetragen. Somit wird ein Nichtgenügend in seiner Gewichtung „gewertet“, weil es einen oder sogar mehrere negative bzw. nicht erbrachte Kompetenzbereiche geben kann.

Aufsteigen

Aufsteigen möglich: 2 Nichtgenügend oder Nichtbeurteilt
Einmal ist der Schüler mit 3 Nichtgenügend oder Nichtbeurteilt mit Genehmigung der Klassenkonferenz aufstiegsberechtigt. 
Wenn die 2 Nichtgenügend nicht ausgebessert werden, kann der Schüler nach der 7. Klasse mit einem dritten Nichtgenügend nicht aufsteigen.
„Nicht abgesichertes Genügend“ ist keine im Gesetz vorgesehene Kategorie.
Die Kompetenzniveaus B1 und B2 werden im Lehrplan nicht in den Schulstufen im Lehrplan bezeichnet, sondern nur mittels der Deskriptoren aufgenommen. Das Zielniveau für die Matura ist jedoch angegeben.
Alle Nichtgenügend oder Nichtbeurteilt müssen bis zur Matura ausgebessert werden. Innerhalb von 2 Semestern muss ein Nichtgenügend und ein Nichtabgesichert ausgebessert werden. Der Schüler wählt den Termin der Semesterprüfung. Der Schüler kann 3mal innerhalb von 2 Semestern zur Semesterprüfung antreten, wobei mindestens 4 Wochen Zeit zwischen den Prüfungen liegen müssen.
In maximal drei unterschiedlichen Pflichtfächern kann man Nichtgenügend oder Nichtbeurteilt mitnehmen und die Prüfungen zwischen der Beurteilungskonferenz des zweiten Semesters der 8. Klasse und der Matura ablegen.
Es kann nur die Schulstufe wiederholt werden, in der der Schüler sich gerade befindet.
Bei einer Wiederholung bleiben die positiven Leistungen erhalten, wobei der Schüler im Rahmen der Schulpflicht Anwesenheitspflicht hat. 
Wer ein Schuljahr wiederholt, kann in einem Fach, das er positiv abgeschlossen hat auf Antrag befreit werden, er muss aber ein schulisches Angebot annehmen. Der Schüler kann stattdessen, wenn die organisatorische Möglichkeit gegeben ist, in den Unterricht eines anderen Lehrers gehen, um dieses Fach von jemand anderem präsentiert zu bekommen. Vom Sportunterricht kann man sich nicht befreien lassen. Der Schüler kann sich im Wiederholungsjahr z.B. von den drei Englischstunden in seiner Klasse befreien lassen, wenn er in Englisch positiv abgeschlossen hat, und im gleichen Ausmaß z.B. am Englischunterricht einer anderen Klasse teilnehmen oder aber auch den Unterricht in einem Fach, das er negativ abgeschlossen hat bei einem anderen Lehrer besuchen, wenn die organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind.

Man kann sich eine positive Note im Wiederholungsjahr verbessern.
Diejenigen Schüler, die schneller voranschreiten, brauchen nicht mehr die Fächer besuchen, die sie schon mit einer Semesterprüfung absolviert haben. Im Rahmen der Begabtenförderung kann man die Reifeprüfung ablegen, auch wenn man nicht alle Schulstufen besucht hat.

Ein Auslandsaufenthalt verlängert die Frist für die Ablegung der Semesterprüfungen um die Dauer des Auslandsaufenthalts. Das Zeugnis der Schule im Ausland in der 6. Klasse gilt als Aufstiegsberechtigung in die 7. Klasse, wobei ein Nichtgenügend aus einem Vorjahr ausgebessert werden muss.

Wiederholungen von Semesterprüfungen

Widersprüche können bei der Schulbehörde nur gegen die letzte Möglichkeit einer Semesterprüfung und gegen einen Nichtaufstiegsbeschluss eingebracht werden.
Ab der zweiten Wiederholung der Semesterprüfung kann der Schüler einen Prüfer vorschlagen, der Schulleiter entscheidet, ob dem Wunsch nachgekommen wird. 
Für die Wiederholung der Semesterprüfung ist das Festgestellte im Beiblatt der negativen Semesterleistung Prüfungsstoff.
Semesterprüfungen haben keinen Beisitzer, die Anwesenheit einer zweiten Person ist aber zulässig. Nach Möglichkeit soll die Prüfung im Unterricht gehalten werden.
An den Tagen der Wiederholungsprüfungen der anderen Schulstufen (5.-9.) kann der Schüler das erste Mal nach dem Sommersemester eine Semesterprüfung ablegen (maximal 2 Prüfungen pro Tag).
Die Anzahl der Nichtgenügend n a c h den Wiederholungsprüfungstagen ist für das Aufsteigen ausschlaggebend.

Schriftlich oder mündlich ist die Semesterprüfung in allen Fächern möglich. Nur in Schularbeitsfächern können schriftliche und/oder mündliche Prüfungen abgelegt werden. 
Schularbeitsfächer: Schriftliche Prüfung mindestens 50 min, aber nicht länger als die längste Schularbeit im Jahr. Andere Fächer: max. 50 min.
Der Schüler bekommt ein neues Zeugnis mit einer Gesamtbeurteilung von höchstens Befriedigend. Der Schüler kann nicht bei einer Semesterprüfung nur einen negativen Kompetenzbereich positiv erledigen, wenn er mehrere Kompetenzbereiche nicht abgeschlossen hat.
Eine Wiederholung der Schulstufe ist auf Wunsch mit Zustimmung der Schulleitung möglich, wenn mindestens zwei bzw. drei Nichtgenügend übrig bleiben.

Frühwarnung

Bis jetzt war bei einer negativen Note im WS im SoSe keine Frühwarnung nötig, bei der NOST schon. 

Lernbegleiter

Der Lernbegleiter entscheidet, ob er bis zu drei Schüler nimmt bei gleichen Lernvoraussetzungen.
Im Schnitt sind österreichweit 5 Lernbegleiter pro Schule vorgesehen, die eigens ausgebildet werden. Jede Einheit wird mit ca. 37 EUR brutto abgegolten, wobei 40 Unterrichtseinheiten pro Klasse und Schuljahr zulässig sind (ist kein Förderunterricht oder schulpsychologische Beratung) – siehe Website BMB mit Vorschlägen für Dokumentationsblätter und Aufgabenbeschreibung des Lernbegleiters. Ausbildung des Lernbegleiters: 3-teilig „rechtliche Rahmenbedingungen“ (verpflichtend), „Lernen“ (kann teilweise angerechnet werden), „Gesprächsführung“ (kann teilweise angerechnet werden).

Neuer Lehrplan

Ab der 6. Klasse ist in jedem Semester eine Kompetenzsteigerung vorgesehen d.h. weitere Deskriptoren.
Wenn kein zusätzlicher Deskriptor angegeben ist, wird der Deskriptor des vorhergehenden Semesters im nächsten Semester wiederholt und mit einem Stern gekennzeichnet, weil er in die Breite gehen muss (d.h. mehr Sprachstrukturen, Vokabel, Themenbereiche und kommunikative Situationen). 
Im bisherigen Lehrplan wurden Ziele über 2 Jahre angegeben. Zielniveaus jetzt nur mehr am Ende der 8. Klasse definiert.
Der Lehrplan ist nachvollziehbar nach dem GERS erstellt.
Die 6-jährige Sprachausbildung erzielt auch B1 wie die vierjährige, aber auf breiterer Ebene.
Im letzten Semester der 8.Klasse finden sich im Lehrplan dieselben Deskriptoren wie im Wintersemester der 8. Klasse.
Im WPF liegt der Akzent auf Sprechen. Das vertiefende WPF ist mündlich.
Obwohl im Lehrplan keine Kompetenzniveaus in den einzelnen Schulstufen genannt werden, sind die Deskriptoren Kompetenzniveaus zuordenbar. Die Deskriptoren sind aus dem GERS zusammengefasst, da es dort Wiederholungen in verschiedenen Formulierungen gibt.
Maximal sind zwei Deskriptoren pro Fertigkeit vorgesehen, damit der Lehrplan überschaubar bleibt. Im GERS ist eine genauere Beschreibung abrufbar.

Die Deskriptoren beim Sprechen sind durch die Bulletpoints der Angaben eines Sprechauftrags abgedeckt („vergleichen“, „eigenen Standpunkt darstellen“ etc.). Monologisch und Dialogisch wurde zusammengefasst, weil die Deskriptoren ähnlich sind.
Linguistische Kompetenzen (sind SIK-bezogen) sind die Basis für Lesen, Hören, Schreiben, Sprechen: „korrekt erkennen  u n d  anwenden“

Die Zahl der Schularbeiten ist künftig in Minuten, nicht Unterrichtseinheiten angegeben.
Neu ist: in der 7. Klassen 250-400 min (mehr als bisher).

Neuerungen im SchUG bezüglich Leistungsbeurteilung
§22a Beiblatt zum Semesterzeugnis bei negativer Beurteilung, bei Nichtbeurteilung ebenso bestimmte oder alle Deskriptoren hineinkopieren
SchUG§18 Mitarbeit, mündliche, schriftliche, praktische Arbeitsformen

Wichtig in der LBVO:
LBVO§3 mehrere Kriterien der Leistungsfeststellung, Mitarbeit muss stärker in den Fokus gestellt werden, um die mündliche Leistung beurteilen zu können





Seite drucken