Moskau am Abend des 10.10.2015
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BMBF finanziert neue Maturaseminare AHS/BHS


Vertreter der Russischlehrer und des Bundesministeriums für Bildung und Frauen trafen sich am 14. Jänner 2015 zur Koordination der Vorbereitungen der Russischmatura.

Mag. Ingrid Weger, BMBF, Abteilung II/3 (Kaufmännische Schulen und Bildungsberatung), zuständig für die Fremdsprachen in der BHS
Mag. Ingrid Tanzmeister, BMBF, Abteilung AHS I/3  (Projekt Reifeprüfung NEU – Lebende Fremdsprachen; inhaltliche Planung der Bundesseminare)
Mag. Andreas Gruber (ARGE Russisch BHS Wien), Dr. P. Sebastian Hacker, Dr. Erich Poyntner (Russischlehrerverband)

Zusammenfassung des Gespräches:

Kompensationsprüfung:

Der Einreichungstermin wird vom jeweiligen Landesschulrat festgesetzt. Am Freitag, 16.1.2015 erging ein Rundschreiben des BMBF mit Informationen zur Kompensationsprüfung an alle Landesschulräte bzw. den Stadtschulrat für Wien der AHS-Abteilungen.

Es muss pro drei Kandidaten für die schriftliche Reifeprüfung eine Kompensationsprüfung vorbereitet werden. Wenn die Einreichungsfrist wie in Wien nach der schriftlichen Prüfung festgelegt ist (bis spätestens Freitag, 22. Mai 2015 um 09.00 Uhr), kann das Ergebnis nach dem bundesweit einheitlichen Termin der schriftlichen Russischprüfung am 4.5.2015 abgewartet werden. Nach Umfrage des VRÖ in mehreren Schulen ergab sich, dass erfahrungsgemäß keine gefährdeten Schüler zur schriftlichen Russischmatura antreten und deshalb (in einer bestimmten Schule auch bei über 20 Kandidaten) in den letzten 20 Jahren insgesamt über die ganze Zeitperiode 1-3 Kandidaten negativ bewertet wurden.

In der BHS ist vorgesehen, dass ein kleiner Pool an Aufgabenstellungen bereits bei der Einreichung der Klausur an den LSR/SSR mitgeschickt werden muss. 

Thematisch oder vom Format ist die Kompensationsprüfung nicht durch die Aufgaben der schriftlichen Prüfung eingeschränkt. Die Kompensationsprüfung richtet sich genauso wie die schriftliche Prüfung nach den Vorgaben des Lehrplans (GERS-Themenbereiche). 

Die Lehrplanvorgaben gelten auch für das Niveau der Texte (für 6-jähriges und 8-jähriges Russisch sind für die Kompensationsprüfung 2 Texte auf dem Niveau B2 nötig, für vierjähriges B1).

Vgl. Übersicht des BMBF
„Eine mündliche Kompensationsprüfung muss wie die Klausurprüfung mindestens zwei voneinander unabhängige Aufgaben enthalten, die sich hinsichtlich der zu überprüfenden Kompetenzen auf den für den jeweiligen Gegenstand entsprechenden Lehrplan beziehen.“
Es gelten dieselben Anforderungen bezüglich der Themenbereiche wie bei der schriftlichen Reifeprüfung. Das ist mit dem Ausdruck „keine neuen Themenbereiche“ in der Aussendung des SSR für Wien gemeint: „In die Aufgabenstellung der Kompensationsprüfung sind wesentliche Bereiche der schriftlichen Anforderungen einzubauen (keine „neuen“ Themenbereiche“ verwenden).“ 

Auch die Formate können frei gewählt werden, so wie sie vom BIFIE vorgegeben werden, die Russischlehrer orientieren sich an den Vorgaben des BIFIE bezüglich der Formate. Für die Kompensationsprüfungen werden nur geschlossene Testformate wie Multiple Choice, Multiple Matching, richtig/falsch mit Begründung (nur B2) verwendet und keine halboffenen. 

Beurteilung

Zur Beurteilung der schriftlichen Reifeprüfung können Hilfsmittel wie z.B. Schularbeitenrechner zur Unterstützung der Ermittlung der jeweiligen Punktezahl herangezogen werden. Die Festlegung der Note liegt jedoch in der pädagogischen Verantwortung der Lehrpersonen und kann nicht durch ein Rechensystem ersetzt werden. Außerdem muss sie den Vorgaben der Leistungsbeurteilungsverordnung (BMBF) entsprechen.

Bei jeder Note ist eine verbale Beurteilung erforderlich. In diesen Tagen ergehen die Korrektur- und Beurteilungsanleitungen zur Reifeprüfung in Erlassform an die Schulen.

Übersetzung der Testformate für die Einreichung

Mit jedem Landesschulrat muss geklärt werden, inwiefern die russische Maturaangabe übersetzt werden muss. Wenn die Aufgabenstellungen den Vorgaben des BIFIE entsprechen, könnte es z.B. genügen, die Themen und Überschriften zu übersetzen und nicht alle Aufgabenexte und Arbeitsanweisungen. 

Für Wien gilt laut Auskunft von LSI Mag. Waltraud Mori (SSR Wien): Erforderlich ist eine Übersetzung der Arbeitsaufträge (nicht der Primärtexte) unter Angabe von Wortlänge der Lesetexte / Dauer der Hörübung (keine Transskripte der Hörtexte) und Beifügung einer CD mit allen Hörtexten.

Für die nichtstandardisierten Sprachen ist in der Maturaangabe kein eigenes Antwortblatt nötig. Die Antwortfelder können in die Aufgabe integriert werden. Ebenso ist eine deutsche Einführung wie auf den BIFIE-Angaben nicht unbedingt notwendig, weil die Standards der Aufgabenerfüllung den Schülern schon bekannt sind (z.B. wie streicht man klar erkennbar eine falsche Antwort durch).

Wenn sich der Lehrer entschließt, die Arbeitsanweisungen (Rubrics) in die aufgenommenen Audiodateien zu integrieren, könnten diese auch durch einen nichtmuttersprachlichen Sprecher erfolgen. Empfehlenswert ist, die Arbeitsanweisung einer Aufgabe, den Text zweimal und die Pausen dazwischen in eine Audiodatei zu integrieren, damit das Abspielen einfacher ist. Auch für die Situation eines eventuellen Ausfalls des Lehrers wäre es hilfreich.

Bilder für die Aufgabenerstellung

Für die Verwendung allein im Klassenzimmer auf ausgedruckten Aufgabenstellungen sind alle Bilder, auch grafische Statistiken verwendbar. Jedoch, wenn Aufgabenstellungen auf Internetseiten gestellt werden, damit sich Lehrer austauschen können, dürfen nur Bilder verwendet werden, deren Rechte erworben wurden oder auf die man selbst das Recht hat. Es ist gestattet, dass Lehrer für die Aufgabenerstellung und den Austausch von Aufgaben (auf nicht kommerzieller Basis) mittels Screenshot Bilder von den mündlichen Modellaufgaben des BMBF übernehmen, da dafür die Lizenz durch das BMBF erworben wurde. 

Es empfiehlt sich, selbst Fotos zu machen, aber nicht von möglicherweise als Marke geschützten Gebäuden (z.B. Hundertwasserhaus) oder von Firmenlogos (z.B. McDonalds) oder von einzelnen Personen, die nicht um Erlaubnis gefragt wurden (bei Schülern die Erziehungsberechtigten).

  • Formular zur Einverständniserklärung bei Fotoaufnahmen

Fortbildung

Die Mindest-Teilnehmerzahlen für Lehrerfortbildungskurse der Pädagogischen Hochschulen (nicht Bundesseminare) hängen von den Vorgaben der jeweiligen PH ab. 

Kurse der Fortbildung werden nicht an Sonntagen, Feiertagen und bestimmten anderen Tagen durchgeführt (vgl. Hochschul-Zeitverordnung §3)
„Lehrveranstaltungsfrei sind jedenfalls die in § 3 Abs. 1 Z 2 genannten Tage, der 24. und der 31. Dezember und die letzten drei Tage der Karwoche.“
§ 3 Abs. 1 Z 2: „die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage, der Allerseelentag, in jedem Bundesland der Festtag des Landespatrons sowie der Landesfeiertag, wenn ein solcher in dem betreffenden Bundesland arbeitsfrei begangen wird...“ 

Die Abteilungen AHS und BHS werden für das Schuljahr 2015/16 eine weitere vierteilige bundesweite Seminarreihe zur Erstellung von Klausuraufgaben finanzieren. Diese Seminare werden als Bundesseminare durchgeführt werden und als Schwerpunktseminare gelten. Das BMBF wird an die Landesschulräte den Auftrag erteilen, Dienstaufträge für die Lehrer zu erstellen.

Bei der Planung von Bundesseminaren ist zu beachten, dass im Februar die Pädagogischen Hochschulen im AHS-Bereich die Seminare für den Zeitraum von Dezember des Kalenderjahres bis Oktober des darauffolgenden Jahres planen und um Ostern im BMBF zur Genehmigung einreichen. Die Inskriptionsfrist ist Juni-September. Das Seminar kann somit erst nach November stattfinden.

Folgende Termine für die gemeinsame Fortbildung von BHS- und AHS-Lehrern wurden aufgestellt:

4 Bundesseminare werden alle von der PH Niederösterreich im Seminarzentrum Raach organisiert. Die Termine betreffen einen Tag in der Unterrichtszeit (Freitag) und einen unterrichtsfreien Tag (Samstag), um die Situation an AHS zu berücksichtigen. Beim Jännertermin wurde auf die Prüfungswochen an BHSs Rücksicht genommen. Es wird eine Onlinephase im Anschluss an die Seminare geben, um die Aufgaben bearbeiten zu können. Alle Seminare werden von einem Itemwriter betreut werden.

Thema    Termin
Lesen    18./19.9.2015
Hören    6./7.11.2015
Schreiben (AHS und BHS)/ SIK (nur AHS)    8./9.1.2016
Kompensationsprüfung    26./27.2.

Die Teilnehmerzahl (alle aus nicht standardisierten Sprachen) ist maximal 42 aufgrund der Platzbeschränkung der Unterkünfte.

16 Lehrer AHS B1
4 Lehrer AHS B2
16 Lehrer BHS
4 Kroatischlehrer
2 Ungarischlehrer

Seminare zur mündlichen Matura, zum Rating und für die Erstellung von Schularbeiten werden als Landesseminare über die Pädagogischen Hochschulen in den Bundesländern eingereicht.

Der Russischlehrerverband ersucht alle Schulen, die eine schriftliche Matura in Russisch anbieten, die Zahl der Kandidaten für 2015 zu nennen (an sebastian.hacker(at)univie.ac.at).




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