Unterlagen aus dem SCHÜLF (Schottengymnasium, 29.9., Mag. Renate Gerber)
Die Kandidaten sollen beweisen, dass sie in der Lage sind, auf einem bestimmten Niveau (A2 / B1) kommunizieren zu können.
Landeskunde, Literatur und Sachwissen werden nicht beurteilt.
„Wissen“ bedeutet im Kontext der lebenden Fremdsprachen: „wissen, wie man etwas sagt“.
Für die Beurteilung sind Prüfer und Beisitzer gemeinsam zuständig.
ï‚· Prüfer (Interlokutor) ist der Klassenlehrer
ï‚· Beisitzer ist der Fachlehrer (Assistenten können aus rechtlichen Gründen nicht eingesetzt werden.)
Beide müssen zu einem gemeinsamen Ergebnis in Form einer Note kommen.
Während der Prüfung macht sich der Beisitzer laufend Notizen.
Während des monologischen Teils macht sich auch der Prüfer Notizen.
Während des dialogischen Teils ist der Prüfer in erster Linie Gesprächspartner und kann sich erst im Anschluss an das Gespräch Notizen machen.
Die Beurteilung erfolgt auf Basis der Beobachtungsbögen (analytisch/holistisch) durch: