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Referententreffen mit BMUKK/BIFIE


Das bifie und das BMUKK luden zum Referententreffen für die Lebenden Fremdsprachen (LFS) im bifie Salzburg am Montag, 3. Februar 2014 10.30-16.30. Am 28.1.2014 fand diese Veranstaltung für die Referenten der östlichen Bundesländer in Wien statt.

Thema waren 1.) die schriftliche Reifeprüfung (Klausuren), 2.) die Schularbeiten als Hinführung zu den Klausuren und 3.) die mündliche Reifeprüfung

Mag. Peter Simon, Leiter des BIFIE Wien informierte zum Thema Klausuren. Mag. Ingrid Tanzmeister, früher Itemwriterin, ist verantwortlich für die Fremdsprachen im BMUKK und die Oberstufe Neu. Die Lehrpläne mit der Einteilung in Semester sind im Endstadium  der Ausarbeitung.  

Im Wintersemester 2013/14 wurden die aktuellen Vorgaben für die Schularbeiten in der Öffentlichkeit diskutiert. Die kompetenzorientierte standardisierte Reifeprüfung wird durch mehrere Maßnahmen vorbereitet. Die Vertreter der Sprachen regten beim Referententreffen an, dass die Erlässe rascher zu den Direktoren bzw. Lehrern gelangen. 2014 organisiert das Bifie 20 Informationsveranstaltungen für Lehrer und für Schüler zur Neuen Reifeprüfung, wobei noch zahlreiche Plätze für Anmeldungen frei sind. Bei der Informationsweitergabe muss unter Lehrern künftig klarer zwischen Empfehlungen und gesetzlichen Bestimmungen unterschieden werden. Bereits am 24.10.2012 wurde die Verordnung zur Beurteilung herausgegeben, die schon heuer für die Schularbeiten in den Lebenden Fremdsprachen gilt, sofern der Schulversuch beantragt wurde. In der LBVO werden die Lehrer dazu ermächtigt, die Schularbeiten wie die Matura aufzubauen. Die Verringerung des Cutscores auf 50% pro Kompetenzbereich (rezeptiv bzw. produktiv) und die Festlegung des Gesamtscores auf 60% für eine positive Bewertung der schriftlichen Leistung wurde im WS 2013/14 durchgeführt. Die Schularbeitenverordnung gibt an, dass Schularbeiten ab  100 min ab der vorletzten Schulstufe wie die Matura aufzubauen sind und die Testformate der Matura ähnlich sein sollen.

1. Schriftliche Reifeprüfung

LBVO §14 Abs. 5 gibt die Grenze für die positive Beurteilung einer Leistung (Performanz) an: „die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen …. in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt.“ 

Es ist im WS 2013/14 z.T. zu Problemen bei den Schularbeiten in der 7. Klasse gekommen, u.a. weil zu schwierige Aufgaben verwendet wurden (z.B. nur eine Hörübung in einer zweistündigen Schularbeit am Anfang der 7. Klasse, wobei die Übung den Maturaaufgaben des Vorjahres entnommen wurde).

Notengebung: Der Schularbeitenrechner ist Unterstützung  bei der Ermittlung der Note. Das Fehlen eines Punktes oder Teilpunktes bzw. eines Prozentanteils ist nicht als Begründung ausreichend. Gerade bei offenen Antwortformaten bzw. bei richtig/falsch/Begründung muss klar sein, dass das Geforderte erreicht wird: Wenn der korrigierende Lehrer bei richtig/falsch/Begründung (es müssen nicht die ersten Wörter bzw. 4 Wörter sein, es könnten auch 3-5 Wörter sein, betrifft B2) erkennen kann, dass der richtige Satz gemeint ist, ist das zu akzeptieren. Es kann nicht notenentscheidend sein, wenn ein Schüler fünf statt maximal vier Wörter in der Note Form (offene Antworten) verwendet. Der Lehrer muss sich v.a. einen Gesamteindruck verschaffen

Oft wird die Vermutung laut, es sei mit den neuen Testformaten schwieriger ein „Sehr gut“ zu erreichen. „Sehr gut“ versteht Eigenständigkeit  und über das allgemeine Maß hinausgehend – eine rein reproduktive Leistung ist nicht „sehr gut“. Hier gilt auch, dass der Lehrer den Gesamteindruck einbeziehen muss.

Wichtig: der rezeptive und der produktive Kompetenzbereich sind getrennt zu berechnen. Diese getrennte Verrechnung gilt schon für die heurige Matura in den Lebenden Fremdsprachen im Schulversuch in den schon standardisierten Fächern.

Die Reifeprüfung für beeinträchtigte Schüler (Sehen, Hören) muss im Einzelfall geregelt werden. Betroffene Schulen sollten sich spätestens am Beginn der 7. Klasse mit dem BIFIE in Verbindung setzen. Für sie können die Reifeprüfungen individuell in Absprache mit der Schulleitung und der Schulbehörde erster Instanz erstellt werden. Legasthenie kann nicht bei Sprachverwendung im Kontext berücksichtigt werden.  

Editieren wurde von einzelnen Seminarteilnehmern kritisiert, weil es eventuell die Schüler verwirren und Einfluss auf die Schreibleistung haben könnte. Das BIFIE berücksichtigt diese Einwände im Entwicklungsprozess.

Die Zahl der Tasks für Lesen, Hören, SIK wird in den Testspezifikationen des BIFIE auf 4 in den standardisierten Sprachen beschränkt. In der Verordnung der Neuen Reifeprüfung ist die Zahl der Tasks nicht festgeschrieben.

Die Verwendung von Wörterbüchern ist bei standardisierten Fächern in der AHS nicht gestattet, anders bei Russisch als nicht standardisierte Sprache. In der BHS ist für schriftlich und mündlich (hier wird ein Text vorgelegt) das Wörterbuch gestattet, weil die Anforderungen über die reine Beherrschung des Kompetenzniveaus berufsbedingt hinausgehen.

Der BHS-Leitfaden für die mündliche Reifeprüfung ist über www2.CEBS.at abrufbar. 

Wenn Schularbeiten in der Oberstufe am Computer durchgeführt wurden, so ist es auch zur Matura nur für SCHREIBEN (nicht für SIK, Lesen, Hören) gestattet. Es muss aber sichergestellt werden, dass kein Wörterbuch oder eine Rechtschreibprüfung auf den Computern zur Verfügung stehen. Für eine Matura 2013/14 auf Computer müsste dafür ein Schulversuch beantragt werden. Es gibt keine zeitliche Ankündigung, wann die Reifeprüfung eventuell in Zukunft elektronisch abgelegt werden könnte. Auf Seiten des BIFIE ist eine Umstellung auf eine elektronische Matura möglich, wobei das Maturakonzept deutlich verändert werden müsste. Das Sicherheitsrisiko und der Materialaufwand könnten verringert werden. Es ist jedoch derzeit nicht denkbar, die Matura in Papierform und elektronischer Form gleichzeitig anzubieten. In vielen Schulen steht weder für Unterricht und Schularbeiten noch für die Matura eine entsprechende technische Ausrüstung zur Verfügung.

Der Einwand der komplexen Skala für die Bewertung der schriftlichen Matura wird vom BIFIE ernst genommen. Es wäre hilfreich, für jede aktuelle Maturaaufgabe eine adaptierte Skala vorzugeben (z.B. im Layout nur Berichtskriterien für einen Task, bei dem ein Bericht erstellt werden soll). Der A2-Raster im Schularbeitenleitfaden ist in zwei Versionen vorhanden – in Stichworten und vollen Sätzen. Im Vergleich zum B1-Raster enthält er aus guten Gründen weniger Deskriptoren. Der A2-Raster führt die Schüler und Lehrer an die Anforderungen des B1/B2-Rasters heran.

Für die Skala muss man eingeschult werden. Es gab eine Anfrage eines Elternteils bezüglich der Bewertung des Deskriptors „Textlänge +/-10%“, der in allen Bändern gleich vorkommt. Wenn dieser eine Deskriptor nicht erfüllt wird, wird das Band darunter gewählt. Leerbänder bedeuten, dass das darüberliegende nicht ganz erfüllt ist. Band 9 gilt auch als Sehr gut.

SchUG § 38 Ab3, 3. Satz: Die Aufgabestellungen und die Beurteilungsunterlagen für standardisierte Sprachen werden verordnet und müssen verwendet werden.

Für Russisch kann die Annäherung an das System der standardisierten Sprachen kann eine Vorbereitung auf eine eventuelle Aufnahme in die Gruppe der standardisierten Sprachen sein. 

Zu jeder schriftlichen, negativ bewerteten Klausur kann eine mündliche Kompensationsprüfung abgelegt werden, der Kandidat muss sich dafür anmelden, er kann maximal 4 Kompensationsprüfungen nach einem schriftlichen Termin ablegen, wenn er in vier Fächern negativ bewertet wurde. Ansonsten muss er beim nächsten Termin antreten. Insgesamt 6 Antritte sind möglich: schriftlich (s), mündliche Kompensation (mK), schriftlich, mündlich, s,mK,s,mK,s,mK,s,mK. Die Prüfungskommission ist gleich wie bei der mündlichen Prüfung. Es muss also auch ein Beisitzer anwesend sein. Es wird nur Lesen und Sprechen getestet.

Vorbereitungs- und  Prüfungsraum müssen getrennt werden. 

2. Schularbeiten

Schularbeiten sind ein Teil der Leistungsfestellung.

BGBL 225/2012, 25.7.2012 (ist Teil der Leistungsbeurteilungsverordnung): standardisierte Testformate können bei Schularbeiten verwendet werden.

BGBL352/2012, 24.10.2012 „Schularbeitenerlass“: Juristisch wurde geklärt, dass eine mehrstündige Schularbeit mindestens 100 min bei 50-min-Einheiten dauert. In der vorletzten und letzten Schulstufe müssen mehrstündige Schularbeiten die Testung aller Kompetenzen enthalten . 

Begriffsdefinition:

„Teilbereiche“: Lesen, Hören, SIK, Schreiben

„Kompetenzbereiche“: rezeptiv (Lesen, Hören ), produktiv (SIK, Schreiben)

Ein Item zählt nicht unbedingt einen Punkt, sondern hat eine bestimmte Wertigkeit. Wenn Hören bei einer Schularbeit 25% Anteil an der Note hat, ist demgemäß bei zwei Aufgaben im Bereich Hören jedes  Item höher gewertet als bei 4 Aufgaben (z.B. 17 Items bei 50 Punkten ergibt eine Wertigkeit der Items von 2,94). Zu hohe Unterschiede der Wertigkeiten zwischen den Kompetenzbereichen sollten bei einer gleichen Gewichtung der Kompetenzbereiche vermieden werden, da sonst eine Kompetenz überdurchschnittlichen Ausschlag bei der Notengebung hat.

Für ein Genügend müssen die Anforderungen „in den wesentlichen Bereiche überwiegend erfüllt“ sein – damit sind konkret für Schularbeiten mit standardisierten Aufgabenstellungen die Kompetenzbereiche (rezeptiv bzw. produktiv) gemeint.

Der zweite Schularbeitenrechner wurde für den Fall entwickelt, wenn bei einer Schularbeit nicht alle Kompetenzbereiche angewendet und nicht gleich gewichtet werden (alle Schularbeiten vor der ersten 2-stündigen in der vorletzten Schulstufe).

Eine zweistündige Schularbeit in der vorletzten Schularbeit ist verpflichtend.

Derzeit werden Modellschularbeiten für Kroatisch, Ungarisch und Latein entwickelt.

Die Checkliste zur Erstellung der Schularbeiten und der Steckbrief einer Schularbeit dienen als Unterstützung des Lehrers. Die Themenbereiche sind im „Steckbrief“ angegeben, damit nicht gleiche  Themen in den Teilbereichen gewählt werden. Damit kann sichtbar gemacht werden, dass der Inhalt und ein bestimmter Themenbereich nicht ausschlaggebend für die Bearbeitung der Schularbeit sind. In Testphasen ist zutage getreten, dass der rezeptive Kompetenzbereich bei Schularbeiten schlechter als der produktive bewältigt wurde, weil er im Unterricht zu wenig geübt wurde .

Testformate müssen mit den Schülern vor der Schularbeit geübt werden. 

Eine Grammatikübung mit Einzelsätzen ist kein standardisiertes Testformat.

Die Schularbeitenrechner erlauben auch andere  Testformate als für die Matura vorgesehen (z.B. Hörübungen mit 3-4 Minuten). So können auch Testformate aus internationalen Tests verwendet werden, die nicht den Maturatestkriterien entsprechen. Dafür geht der Lehrer sicher, dass diese Aufgaben schon getestet sind.

Aus dem Schularbeitenrechner wird verständlich, dass weniger Items bei Hören die Wertigkeit der Items erhöht und jeder Fehler gravierender ist als wenn mehr Items vorliegen. Da es bei  einer zweistündigen Schularbeit schwierig ist, die Teilbereiche in einer adäquaten und ausgeglichenen Form abzudecken, wird überlegt, die Möglichkeit einer dreistündigen Schularbeit in der siebten Klasse mit Testung aller 4 Teilbereiche zu geben. Der Schularbeitenrechner gibt die Möglichkeit zu berechnen, wie viel ein Item zählt („Wertigkeit der Items“). 

Im Februar 2014 werden Kompetenzprofile für die Einzelschüler erstellt und online zur Verfügung gestellt.

Bei der Gesamtverrechnung wäre es für einen Schüler möglich, einen Teilbereich auch nur mit einer Punktezahl deutlich unter 50%  abzuschließen, wenn andere Bereiche deutlich besser sind (siehe Beispielblatt aus der Reifeprüfung des Vorjahres, bei der bei getrennter Verrechnung einige Perfomanzen negativ (orange) beurteilt würden). Deshalb werden ab nun die Kompetenzbereiche getrennt bewertet.

Offene Testformate (z.B. Note Form) werden erfahrungsgemäß von Schülern als schwieriger empfunden.

Jeder Teilbereich muss sofort nach der Lösung vom Lehrer eingesammelt werden, bevor der neue Teilbereich an die Schüler ausgeteilt wird.

Der Lehrer sollte vor der analytischen Beurteilung eine holistische durchführen, d.h. sich einen Gesamteindruck verschaffen.

3. mündliche Reifeprüfung

Grundsatz: lernzielorientierte Themenbereiche – kompetenzorientierte Aufgabenstellung (mit Operatoren)

Die Zahl der Themenbereiche ist nun juristisch fixiert (s. Tabelle der Präsentation). Die Themenbereiche können sich im Gegenstand und WPG überschneiden, die Themenpools müssen aber eigenständig erstellt werden.

Der Wahlpflichtgegenstand (WPG) hat dasselbe Kompetenzniveau wie das dazugehörige Pflichtfach. Es ist auch möglich, im WPG eine Steigerung des Kompetenzniveaus auf B2 (bei der 2. LFS)  zu erzielen.

Das Format des Maturazeugnisses (ob ein Leistungsniveau angegeben wird) ist noch nicht fixiert.

5% der Klassen österreichweit können einen Schulversuch beantragen (bis 26.2.2014). 

Als Herausforderung wurde von den Seminarteilnehmern bewertet, dass bei 24 Themenbereichen 96 Aufgaben erstellt werden müssen und die Aufgaben auch ausprobiert werden müssten. Angedacht wird eine bundesländerübergreifende Zusammenarbeit zum Testen der Aufgabenstellungen mit Rückmeldebogen.

Um die Zusammenarbeit in der Erstellung von Aufgaben zu fördern, sollten sich Lehrer an einer Schule auf dieselben Themenbereiche einigen. Es ist aber nicht verpflichtend.

Der Kandidat erhält die dialogische und monologische Aufgabe gleichzeitig. Die Vorbereitungszeit bezieht sich v.a. auf den monologischen Teil, der Kandidat muss seinen Vortrag planen. Bezüglich des dialogischen Teils kann sich der Kandidat wenig vorbereiten, weil er die Reaktion des Gesprächspartners nicht im Vorhinein kennt.

Der Beisitzer muss kein geprüfter Lehrer sein, er muss zumindest das Fach unterrichten (auch mit Sondervertrag möglich). Der Schuldirektor muss sich um den Beisitzer bemühen.

Im Dialog mit dem Klassenlehrer ist ein realistischer Sprechanlass gefordert, kein Rollenspiel. „Authentischer Sprechanlass“ bedeutet, dass der Lehrer als Erwachsener und der Schüler als Jugendlicher spricht. Der Lehrer kann sagen: „Ich habe gehört, dass Jugendliche….“

Der Abschluss des dialogischen Teils sollte eine Einigung enthalten, was schon in der Einleitung erwähnt werden sollte. Die Einigung ist ein weiterer Punkt neben den Unterpunkten, über die man sprechen kann, dadurch ergibt sich mehr Gesprächsstoff.

In der Aufgabenstellung können auch Fragen formuliert werden, es müssen dann aber auch Operatoren verwendet werden, z.B.:  „Welchen der beiden Orte würdest du für deinen Urlaub auswählen? Erkläre und begründe dies.“

Der Schüler kann die Bilder beschreiben und einen Vergleich zu dem herstellen, was im Unterricht an Landeskunde durchgenommen wurde. „Ich sehe die Côte d’Azur, aber ich bevorzuge Urlaub in der Stadt und würde eher nach Paris fahren, weil…“

Fotos können in Farbe oder Schwarz-Weiß sein. Die Fotoquelle muss nicht angegeben werden, außer es wird publiziert.

Es wird zur Bewertung vorgeschlagen, das Kriterium „Erfüllung der Aufgabenstellung“ für beide Teile getrennt, die anderen Kriterien (Flüssigkeit und Interaktion, Spektrum und Richtigkeit gesprochener Sprache) für beide Bereiche gemeinsam zu beurteilen.

Es sollte schulintern gelöst werden, dass der Lehrer nicht mehr als ca. 4 Kandidaten hintereinander prüft und für den fachlichen Austausch zwischen Prüfer und Beisitzer zur Bewertung nach der Prüfung Zeit bleibt (mögliche Lösung: Russisch und Italienisch abwechselnd).

4. Vortragsunterlagen

Beurteilung Deskriptorenzuordnungsübung

Struktur der schriftlichen Reifeprüfung

Checkliste zur Erstellung von Schularbeiten

Struktur der mündlichen Reifeprüfung

Beispiel für eine mündliche Reifeprüfung 

Präsentation Lebende Fremdsprachen schriftlich

Präsentation Lebende Fremdsprachen mündlich

Präsentation zu den Schularbeiten 2014 (28.1./3.2.14)

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